Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und regelt im Streitfall die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern. Das Mietrecht enthält unter anderem Gesetze zu Kündigungen, Mieten und Nebenkosten. In der anwaltlichen Beratungspraxis muss zwischen dem Gewerbemietrecht und dem Wohnungsmietrecht unterschieden werden.

Die gewerbliche Vermietung

Der Begriff der „Geschäftsraummiete“ ist im Gesetz nicht definiert. Hierunter versteht man die umfassende Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter bezogen auf Grundstücke, Gebäudeteile und Räume, die nach dem Vertragszweck nicht zu Wohnzwecken dienen. In diesen Fallgestaltungen beraten wir unsere Mandanten sowohl in der Vertragsgestaltung als auch bei Streitigkeiten, die während der Vertragslaufzeit, bei dessen Beendigung oder im Anschluss an ein beendetes Mietverhältnis bestehen. Insbesondere die einzelnen Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters sind aufgrund der vielen gesetzlichen und durch die Rechtsprechung entwickelten Vorgaben für den rechtsunkundigen Laien häufig schwer zu überblicken.

Die Wohnraummiete

Bei Mietverträgen über Wohnräume kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien bei Fragen des ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechts, dem Umgang mit der Mietsache während und nach Beendigung des Mietverhältnisses wie auch zu den formellen und materiellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenrechnung. Bei diesen Fragen, wie auch allen anderen Themen im Zusammenhang mit einem Wohnraummietverhältnis unterstützen und beraten wir unsere Mandanten und setzen deren jeweilige Ansprüche unter Umständen auch gerichtlich durch.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 1951 regelt die Rechtsverhältnisse für ca. 10 Mio. Wohnungs- und Teileigentumsrechte in Deutschland. Nach einer eher kosmetischen Überarbeitung im Jahre 2007 wurde dieses Gesetz nunmehr mit Wirkung zum 01.12.2020 vollständig reformiert. Den Schwerpunkt der Reform bildet die stringente Integration der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiger Verband in die Gesamtkonzeption des WEG. Ferner wurde die Sondereigentumsfähigkeit einzelner Gebäudebestandteile neu geregelt. Auch vor diesem Hintergrund beraten wir Haus- und Wohnungsverwalter sowie Eigentümergemeinschaften über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Eigen- und Fremdverwaltung von Gebäuden und Grundstücken.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen Städte, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Hausverwalter, gewerbliche und private Vermieter und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

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