Konzessionsvergaberecht

Auslegungsbedürftige Gesetzeslage bei der Vergabe von Wegenutzungsverträgen

Konzessionsvergabeverfahren für den Neuabschluss von Wasser-, Strom- und Gaskonzessionsverträgen stellen mittlerweile eine in der Praxis bedeutsame Umsetzungshürde dar. Aufgrund zahlreicher teils divergierender Gerichtsentscheidungen, Behördenentscheidungen und einer erst Anfang des Jahres 2017 novellierten und durchaus kritisierten Gesetzgebung hat die Komplexität solcher Konzessionsvergabeverfahren enorm zugenommen. Leider ist es mittlerweile eher gewöhnlich als ungewöhnlich, dass solche Verfahren aufgrund gerichtlicher Maßnahmen unterlegener Bieter aufgehoben und neu durchgeführt werden müssen.

Dies führt im Ergebnis zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit der beteiligten Kommunen und macht eine kompetente und erfahrene Rechtsberatung umso wichtiger.

Eigene Beteiligungsunternehmen im Auswahlverfahren

Gerade im Zusammenhang mit Beteiligungsunternehmen ist ein gewisses „Fingerspitzengefühl“ geboten. Eine standardisierte Abwicklung kann hierbei zu unerwünschten Problemen und Ergebnissen führen. Vielmehr ist eine genaue Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der konzessionsvergebenden Kommune und der Notwendigkeit eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens erforderlich.

Verfahrensanpassung an dynamische Rechtsentwicklung

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von dynamischer Rechtsprechung geprägt wie das Konzessionsvergaberecht. Dies führt zu der Herausforderung, laufende Auswahlverfahren stets in Hinblick auf zwischenzeitlich ergehende Rechtsprechung anzupassen. Neben aktuellen Erkenntnissen aus der Rechtsprechung und der Literatur führt die umfangreiche Erfahrung der GPP Recht im Bereich der Konzessionsvergabeverfahren zumindest zu einer Reduktion des Risikos einer gerichtlichen Aufhebung des Konzessionsvergabeverfahrens.

Unsere Leistungen im Konzessionsvergaberecht

Unser Leistungsangebot erstreckt sich vom ersten Anfordern relevanter Netzdaten beim Altkonzessionär über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und die Verhandlung der Konzessionsverträge bis hin zur ausführlichen Dokumentation der Auswahlentscheidung sowie dem letztendlichen Abschluss des Konzessionsvertrages. Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Begleitung von Rügen und einstweiligen Verfügungsverfahren zur Seite.

Gerne beraten wir Sie auch als sich um eine Konzession bewerbendes Unternehmen. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, was Kommunen wünschen und erwarten. Dieses Wissen können wir zugeschnitten auf Ihr Unternehmen gerne in Ihre Bewerbung mit einbringen.

Unsere Leistungen im Bereich Rekommunalisierung

Neben der Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren stehen wir ebenso für weitere Projekte in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Zu nennen sind hier insbesondere angestrebte Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen einer möglichen Rekommunalisierung, welche durch entsprechende vertragliche Regelungen umgesetzt werden können, sowie Netzübernahmeverhandlungen. Bereits in der Vergangenheit hat GPP Recht erfolgreich Kommunen bei der Rekommunalisierung unterstützen können. Aktuell begleiten wir diverse Verfahren zur Umsetzung von Beteiligungsmodellen.

Unsere Mandanten

Wir beraten sowohl kleinere Kommunen mit wenigen tausend Einwohnern als auch Kommunen mit mehreren zehntausend Einwohnern. Energieversorgungsunternehmen, wie Stadtwerke, gehören in allen Rechtsgebieten zu unseren Mandanten.

Referenzen aus dem Bereich Konzessionsvergaberecht

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