Kommunalrecht
Kommunalrecht
Kommunalrecht als Organisationsrecht
Das Kommunalrecht regelt primär die Rechtsstellung und Organisation der kommunalen Körperschaften, wie Städte oder Gemeinden. So werden Aufgabenkreise voneinander abgegrenzt und die zulässige Betätigung der jeweiligen kommunalen Akteure in unterschiedlichen Bereichen geregelt.
Kommunalrecht unterliegt dem Landesrecht
Die im Rahmen des Kommunalrechts maßgeblichen Normen werden größtenteils durch den jeweiligen Landesgesetzgeber festgelegt. Dies führt dazu, dass sich die einzelnen Kommunalverfassungen oder Gemeindeordnungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Aufgrund der umfangreichen überregionalen Beratungstätigkeit der GPP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind wir mit den kommunalrechtlichen Normen im gesamten Bundesgebiet vertraut und ein qualifizierter Ansprechpartner für kommunalrechtliche Fragestellungen aus allen Regionen.
Verzahnung des Kommunalrechts mit Öffentlichem Wirtschaftsrecht
Das Ineinandergreifen von Öffentlichem Wirtschaftsrecht und den jeweiligen kommunalrechtlichen Normen führt zu einer engen Verzahnung beider Rechtsgebiete. Gerade in diesem Schnittstellenbereich kann die GPP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf einen großen Erfahrungsschatz durch die langjährige Betreuung zahlreicher kommunaler Unternehmen, wie beispielsweise Versorgungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wirtschaftsbetriebe, zurückgreifen und Probleme im Zusammenhang mit kommunalen Entscheidungsträgern lösen oder durch eine sorgfältige Gestaltung bereits im Vorfeld zu vermeiden helfen.
Konfliktfeld Kommunalrecht vs. Gesellschaftsrecht
Sobald Kommunen sich wirtschaftlich betätigen und hierfür Gesellschaftsformen des Privatrechts benutzen, entsteht ein Spannungsfeld zwischen kommunalrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Dieses tritt beispielsweise bei den Rechten und Pflichten von Aufsichtsräten zu Tage. Die jeweiligen Mandatsträger müssen sowohl kommunalrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den entsendenden Kommunen als auch ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der betroffenen Gesellschaft beachten. Da mögliche Verstöße gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflichten strafrechtliche Konsequenzen auslösen können, begegnen wir diesem Konfliktfeld mit einer vorbeugenden Gestaltung der Gesellschaftsverträge und auf Wunsch einer sensibilisierenden Beratung kommunaler Gremien.
Unsere Leistungen im Kommunalrecht
Wir beraten Sie im gesamten Spektrum kommunalrechtlicher Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, wie Hoheitsakte, Rechtssetzung oder bezüglich der Erhebung von kommunalen Steuern, Gebühren oder Beiträgen. Dabei kommen Ihnen in besonderem Maße unsere umfangreichen Erfahrungen in kommunalrechtlichen Vorschriften aus dem gesamten Bundesgebiet und unsere Kompetenzen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie in anderen angrenzenden Rechtsgebieten zugute. Wir informieren auch gerne Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften über ihre besonderen gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen kommunalrechtlichen Bestimmungen in Schulungen oder Seminaren.
Unsere Mandanten
Wir beraten sowohl kleinere Kommunen von wenigen tausend Einwohnern als auch Kommunen mit mehreren zehntausend Einwohnern. Kommunale Unternehmen, wie beispielsweise Stadtwerke oder andere Wirtschaftsbetriebe, gehören in allen Rechtsgebieten zu unseren Mandanten.
Referenzen aus dem Bereich Kommunalrecht
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