Energierecht
Energierecht
Energiewirtschaft im Wandel
Die Energiewirtschaft ist einem steten Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren kaum denkbare Konzernumstrukturierungen und immer höhere Anforderungen aus der Politik stellen die traditionellen Mitbewerber, wie Stadtwerke, vor erhebliche Herausforderungen. Massiv verstärkt wird dies durch eine Vielzahl neuer Marktteilnehmer, die die Chancen der Erneuerbaren Energien genutzt und sich mittlerweile am Markt etabliert haben. Auch das berechtigte Interesse vieler Kommunen, als grundlegend Verantwortliche für die Daseinsvorsorge durch Erhalt und Weiterentwicklung vorhandener Unternehmensstrukturen und durch (Re-)Kommunalisierung Einfluss auf die lokale Versorgungsinfrastruktur zu nehmen, zieht Umwälzungen nach sich.
Herausforderungen der Energiewirtschaft
Hat die Branche mit der Marktliberalisierung den sicherlich größten rechtlichen Eingriff der letzten Jahrzehnte erfolgreich bewältigt, gilt es nun, den Ausbau und die Integration der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Damit einher geht ein tatsächlich und rechtlich forcierter Digitalisierungsschub, der zwar gewaltiges Potenzial birgt, im täglichen Geschäft die Branche aber immer wieder aufs Neue fordert. Gerade diese Herausforderungen bestärken den Willen der Markteilnehmer zur verstärkten Zusammenarbeit und Kooperation nicht nur zwischen benachbarten Stadtwerken, sondern auch bisherigen Konkurrenten.
Weiterentwicklung des Energierechtes
Flankiert werden diese Anforderungen durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstiger Bestimmungen. Jüngere Entwicklungen wie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und regelmäßige Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur ein Auszug aus der ständig wachsenden Fülle an Rechtsnormen, deren Überblick kaum noch leistbar ist und Inanspruchnahme von juristischer Fachkompetenz oftmals nahezu unumgänglich macht.
Welche Leistungen bietet GPP Recht für Sie im Bereich Energierecht
GPP Recht berät Mandanten in sämtlichen Bereichen des Energierechts. Dies umfasst u. a. das Energiewirtschaftsrecht, das Energievertragsrecht, das Recht der Erneuerbaren Energien sowie das Strom- und Energiesteuerrecht. GPP Recht ist nicht nur mit den einzelnen Bereichen, sondern auch mit der Betreuung von Gesamtvorhaben, wie Rekommunalisierungs-, Straßenbeleuchtungs-, Contracting- oder EEG-Projekten, vertraut. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren gem. § 46 EnWG sowie die Begleitung von Unternehmen bei der Bewerbung um den Abschluss von Konzessionsverträgen.
Darüber hinaus berät GPP Recht Mandanten insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung von Kooperationsvorhaben oder Zusammenschlüssen etwa auf Ebene von Stadtwerken.
Unsere Mandanten im Energierecht
Neben „klassischen” Energieversorgungsunternehmen, insbesondere Stadtwerken, zählen wir Energiehandelsunternehmen und Energieerzeuger sowie Kommunen und Unternehmen, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen, zu unserer Mandantschaft.
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