GPP Recht unterstützt die Gemeinde Hüllhorst bei der Suche nach geeignetem Partner zur Gründung einer Netzgesellschaft, Durchführung der Konzessionsvergabeverfahren und Umsetzung der Gründung.
Ein mittlerweile klassisches Rekommunalisierungsprojekt hat GPP Recht für die Gemeinde Hüllhorst begleitet. Zunächst war aus einer Anzahl mehrerer in Betracht kommender Unternehmen ein geeigneter strategischer Partner auszuwählen. In der Gemeinde Hüllhorst war zu diesem Zeitpunkt innogy Eigentümerin des Stromnetzes und Gelsenwasser Eigentümerin des Gasnetzes. Nach mehreren Verhandlungsrunden kristallisierte sich innogy SE als geeigneter strategischer Partner heraus. Nach Abschluss eines Konsortialvertrages, der die Gründung einer Netzgesellschaft regelte, wurden die Konzessionsvergabeverfahren für beide Netze eingeleitet. Die Konzessionen konnten erfolgreich an die innogy SE bzw. die neue Netzgesellschaft vergeben werden.
Mittlerweile ist die Übertragung und nach Verhandlung mit dem vorherigen Netzbetreiber auch das Gasnetz an die Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG bzw. an deren Tochtergesellschaft erfolgt. Pächterin und Netzbetreiberin des Stromnetzes ist die innogy SE, die ebenso Pächterin des Gasnetzes ist, welches für eine Übergangsphase noch durch den vorherigen Netzbetreiber betrieben wird.
GPP Recht begleitet gemeinsam mit GPP Treuhand die Auswahl des strategischen Partners, führte anschließend die Konzessionsvergabeverfahren durch und begleitete die Gemeinde Hüllhorst bei der konkreten Umsetzung der Netzgesellschaft. Konkret beratend war Herr Rechtsanwalt Christian Heine, LL.M., für die gesellschafts-, energie-und kommunalrechtlichen Themen tätig, während der strategische wirtschaftliche Teil samt Bearbeitung der steuerrechtlichen Fragestellungen in Person Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Metin Pencereci erbracht wurde.
„GPP hat uns als Gemeinde Hüllhorst kompetent und erfolgreich bei der Suche eines strategischen Partners, Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft samt Konzessionsvergabeverfahren beraten. Besonders hierbei ist die Kompetenz der beiden Berater hervorzuheben, die hochkomplexen Vorgängen, der Verwaltung und den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern verständlich und vertrauensvoll zu vermitteln.“