GPP Recht begleitet die Gemeinde Uetze bei der Suche eines neuen Gaskonzessionsvertragspartners

Alle 20 Jahre müssen die Strom- oder Gaskonzessionen einer Kommune neu vergeben werden. So schreiben es die §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Wenn auch das baldige Auslaufen eines Strom- oder Gaskonzessionsvertrages bei vielen Städten und Gemeinden auch aufgrund der in der letzten Zeit ergangenen Rechtsprechung häufig für Beunruhigung sorgen mag – es kann auch anders laufen.

Nur zwei Jahre nach der Bekanntmachung über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages der Gemeinde Uetze konnte der neue Gaskonzessionsvertrag mit der 2006 gegründeten Tochtergesellschaft Gemeindewerke Uetze GmbH unterschrieben werden. Nachdem auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger zwei Unternehmen ihr Interesse bekundet hatten, wurde das kommunale Unternehmen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 46 ff. EnWG als neuer Vertragspartner ausgewählt.

Das Angebot der Gemeindewerke Uetze GmbH erwies sich insgesamt als sehr kommunalfreundlich und konnte die vergebende Kommune somit überzeugen. Die Gemeinde Uetze ist sich sicher, mit der Konzessionsvergabe an die Gemeindewerke Uetze GmbH die beste Voraussetzung für eine weiterhin sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung in der Gemeinde Uetze zu schaffen.

GPP Recht begleitete das Gaskonzessionsvergabeverfahren. Von der Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Verhandlung des Konzessionsvertrages bis hin zur Unterstützung bei der letztendlichen Auswahlentscheidung und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht waren Rechtsanwalt Christian Heine, LL.M., und Rechtsanwältin Kerstin Naegeler, LL.M., an der Seite der Gemeinde Uetze tätig.

„Ich bedanke mich bei GPP Recht für die gute Zusammenarbeit. Ich habe mich im gesamten Gaskonzessionsverfahren stets gut beraten gefühlt.“

Andreas Fitz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung
Gemeinde Uetze

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