Die Stadtwerke Celle GmbH haben die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Celle übernommen. Das Projekt war geprägt von einer vielschichtigen rechtlichen Ausgangslage und umfangreichen Abstimmungsprozessen zwischen der Stadt Celle und den Stadtwerken. Im Rahmen des Vorhabens begleiteten wir die Stadtwerke Celle GmbH umfassend bei der rechtlichen Konzeption und den Vertragsverhandlungen mit der Stadt Celle. Gegenstand der Beratung waren insbesondere energierechtliche, vergaberechtliche, kommunalrechtliche sowie abgaben- und haushaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen für Betrieb, Modernisierung und Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung. Die Stadt Celle war ihrerseits anwaltlich vertreten. Trotz der komplexen Rechtsfragen und der beiderseitigen Beratung konnte eine tragfähige vertragliche Lösung erzielt werden, auf deren Grundlage die Stadtwerke Celle GmbH die Straßenbeleuchtung erfolgreich übernommen haben.
Übernahme der Straßenbeleuchtung in Celle
Die Stadtwerke Celle GmbH haben die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Celle übernommen.

Weitere Referenzen
Alle Referenzen

Integration der Wernigeröder Interbau in die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH
Die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) hat zum 1. Januar 2024 sämtliche Mitarbeiter, Fahrzeuge und wesentliche Vermögenswerte der Wernigeröder Interbau übernommen und die bislang extern erbrachten Handwerks- und Instandhaltungsleistungen in die eigene Unternehmensstruktur integriert.
Zur Referenz

Gesellschaftsrechtliche Neuaufstellung der Stadtwerke Huntetal Gruppe
Im Rahmen der strukturellen Weiterentwicklung der Stadtwerke Huntetal wurde die bislang einheitliche Organisationsstruktur in eine gruppenorientierte Holding-/Tochtergesellschaftsstruktur überführt.
Zur Referenz

Übernahme der Straßenbeleuchtung in Celle
Die Stadtwerke Celle GmbH haben die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Celle übernommen.
Zur Referenz