Energierecht
Wir übersetzen Energierecht in Lösungen, die in der Praxis funktionieren. Klar strukturiert. Kommunal gedacht.


Unser Ansatz
Energieprojekte sicher gestalten.
Wir beraten Stadtwerke und Kommunen im Energierecht. Branchenkundig, praxisnah und mit Blick für tragfähige Entscheidungen.
Die Energiebranche bleibt in Bewegung. Neue Vorgaben, neue Technologien und neue Kooperationsformen verändern die Spielregeln. Für Stadtwerke und Kommunen heißt das: Entscheidungen müssen tragfähig sein, Projekte müssen sorgfältig vorbereitet werden und Verträge müssen im Alltag funktionieren.Genau dabei unterstützen wir Sie. Wir strukturieren die Lage, machen Optionen vergleichbar und entwickeln eine Linie, die intern anschlussfähig bleibt und nach außen überzeugt. Klar im Prozess, verlässlich im Ergebnis.
Wir sind im Energierecht an Ihrer Seite
Unser Fokus liegt auf der kommunalen Versorgungspraxis. Wir kennen die Abläufe in Stadtwerken, die Schnittstellen zur Kommune und die Anforderungen der Daseinsvorsorge. Genau deshalb beraten wir dort, wo es zählt: bei Energieprojekten, bei der Vertragsgestaltung sowie bei Konzessionierungs- und Kooperationsvorhaben.So bleiben Projekte steuerbar, Verträge alltagstauglich und Entscheidungen gegenüber Gremien und Aufsicht nachvollziehbar begründet. Transparent, strukturiert und mit einem klaren nächsten Schritt.
Leistungskatalog
- EEG-Projekte und Erneuerbare-Energien-Vorhaben
- Energielieferverträge
- Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 EnWG
- Bewerbungen um Konzessionsverträge
- Rekommunalisierungs-, Straßenbeleuchtungs- und Contracting-Projekte
- Kooperationen und Zusammenschlüsse von Stadtwerken Einordnung und Umsetzung neuer energierechtlicher Vorgaben (z. B. MsbG)
- Wärmeprojekte und Wärmelieferung / Energiewirtschaftsrecht