Anna Frohn

Rechtsanwältin
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Schwerpunkte

  • Energierecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Konzessionsvergabrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kommunalrecht
  • Vergaberecht

Vita

Frau Rechtsanwältin Anna Frohn ist auf das öffentliche Wirtschaftsrecht und die öffentliche Daseinsvorsorge spezialisiert. Zu ihren Mandanten zählen überwiegend Kommunen und kommunale Unternehmen, die sie bei komplexen Projekten und Fragestellungen begleitet. Sie berät und unterstützt insbesondere bei kommunalen Infrastrukturvorhaben sowie Umstrukturierungen öffentlicher Unternehmen und übernimmt die Gestaltung sowie rechtliche Prüfung von Vertragswerken wie Gesellschaftsverträgen oder Wärme- und Energielieferungsverträgen. Im Mittelpunkt ihres Beratungsansatzes steht eine lösungsorientierte, individuell auf die jeweilige Situation abgestimmte und praxisnahe Begleitung zum bestmöglichen rechtssicheren Ergebnis.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften, Universität Münster (Schwerpunkt Staat & Verwaltung)
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
  • Tätigkeit in mittelständischer Kanzlei in Lohne (Oldenburg) mit Beratung von Unternehmen im Energie- und Wirtschaftsrecht
  • Wechsel zur GPP Rechtsanwaltsgesellschaft