Vergaberecht

Ziele des Vergaberechts zwischen Illusion und Wirklichkeit

Durch die Regelungen und gesetzlichen Vorgaben, die zum Vergaberecht gezählt werden, soll ein fairer und transparenter Wettbewerb um die Erlangung von öffentlichen Aufträgen sichergestellt werden. Zugleich soll hierdurch die Auftragsvergabe für die öffentlichen Auftraggeber so wirtschaftlich und kostengünstig wie möglich gestaltet werden. Dabei wird unterstellt, dass die öffentlichen Auftraggeber aufgrund der Fülle der von ihnen zu vergebenden Aufträge eine besondere Marktmacht besitzen würden, die durch Reglementierungen gebändigt werden müsse. Das tatsächliche Kräfteverhältnis bei der Auftragsvergabe stellt sich in der Praxis oftmals anders dar, weshalb Auftraggeber nicht nur die Wahrung der gesetzlichen Rechte der Bieter, sondern in besonderem Maße auch die Ausschöpfung der eigenen Rechten zu beachten haben.

Verknüpfung zum Zuwendungsrecht

Die Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben ist eine übliche Nebenbestimmung in Fördermittelbescheiden. Bei Missachtung solcher Regelungen droht die Rückforderung der erhaltenen Fördermittel. So kann das Vergaberecht auch Bedeutung für eine Auftragsvergabe jenseits der üblichen öffentlichen Auftraggeber erlangen.

Gestaltungsspielraum trotz Formalismus

Formalistisch und bürokratisch anmutende Rechtsvorgaben lassen die Verwendung von Formularen als naheliegend erscheinen, doch Formulare können nur selten die individuell maßgeblichen Lebenssachverhalte zufriedenstellend abbilden. Die Durchführung eines aufwändigen formellen Vergabeverfahrens mit einer Aneinanderreihung von Formular an Formular führt selten zu befriedigenden und wirtschaftlich günstigen Ergebnissen. Vielmehr ist eine geschickte Verfahrensplanung und -durchführung unter Ausnutzung des gesamten zulässigen Gestaltungsspielraums für eine erfolgreiche Auftragsvergabe unabdingbar.

Unsere Leistungen für Sie im Vergaberecht:

Festlegung des individuellen Rechtsrahmens

Die Ausnutzung Ihres gesamten Gestaltungspotenzials setzt zunächst fundierte Kenntnisse über die rechtliche Ausgangslage voraus. Wir bestimmen den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen und zeigen Ihnen die zur Verfügung stehenden Verfahrensarten sowie ggf. alternative Handlungsmöglichkeiten auf.

Ganzheitliche Verfahrensbegleitung

Das auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Verfahren wird dann von uns vollumfänglich betreut. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung Ihres genauen Beschaffungsgegenstandes und sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche sich in den gesamten Vergabeunterlagen widerspiegeln. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung bzw. des Lastenhefts der Ausschreibungsunterlagen und der dazugehörigen vertraglichen Rahmenbedingungen. Gerne übernehmen wir auch die elektronische Kommunikation mit den Bietern über ein Vergabeportal.

Erfolgsorientierte Bietergespräche

Je nach Verfahrensart gehören auch Verhandlungs- oder Aufklärungsgespräche mit den Bietern zum Vergabeprozess. Persönliche Gespräche im Vergabeverfahren bilden oftmals die Grundlage für eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit bei der Auftragsdurchführung. Wir unterstützen Sie routiniert bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Gespräch unter gleichzeitiger Wahrung des rechtlich zulässigen Rahmens.

Unsere Mandanten

Wir beraten die ganze Bandbreite von öffentlichen Auftraggebern. Neben Kommunen sind dies insbesondere auch kommunale Unternehmen in Privatrechtsform, wie beispielsweise Stadtwerke.

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