Öffentliches Wirtschaftsrecht

Kommunen als Teil der Gesamtwirtschaft

Städte, Gemeinden und Landkreise nehmen selbst oder mittelbar durch Verbände und Beteiligungsunternehmen in einem beträchtlichen Umfang an der Gesamtwirtschaft teil. Neben „klassischen“ Infrastrukturaufgaben der Daseinsvorsorge, wie Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Energieversorgung, Gesundheitsversorgung, Immobilienwirtschaft und öffentlicher Nahverkehr, stehen auch „neue“ Themen, wie Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien oder Breitbandversorgung, im Fokus. Dies stellt Kommunen neben der ohnehin wachsenden Fülle an Verwaltungsaufgaben vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen für eine lokale Weiterentwicklung. Gleichzeitig wächst der Anspruch vieler Bürger nicht nur an das Angebot kommunaler Dienstleistungen, sondern auch an die Korrektheit von Maßnahmen, wie Gebührenbescheide oder Satzungen.

Rechtliche Anforderungen

Die klassischen öffentlichen Rechtsgebiete, die (teilweise) das öffentliche Wirtschaftsrecht regeln, wie Kommunalverfassungen, Verbandsrecht, Vergaberecht, EU-Beihilferecht, Kommunalabgabenrecht etc., sind dabei zahlreichen Überschneidungen, z. B. aus dem Umwelt- und Energierecht, Gesellschaftsrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht, unterworfen. Gerade an der Schwelle zwischen Verwaltungs- und unternehmerischer Tätigkeit ist die Inanspruchnahme von juristischer Fachkompetenz ratsam.

Unsere Leistungen für Sie im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts

Im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist GPP Recht beispielsweise in den folgenden Bereichen tätig: Beratung bei Rekommunalisierungs- und Restrukturierungsvorhaben der öffentlichen Hand, kommunalen Kooperationen und PPP (Public Private Partnership), Beratung von Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen und von Verbänden, Beratung und Schulung von Aufsichtsräten, Energie- und Wasserkonzessionsvergaben, Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren, Beratung in satzungs- und kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Mandanten

Neben Städten, Gemeinden und Landkreisen sind wir insbesondere für kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke, Wohnungsbauunternehmen, Nahverkehrsunternehmen und Wasser- und Abwasserverbände in allen üblichen Rechtsformen, wie Eigenbetrieb, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverband, Wasser- und Bodenverband, GmbH, GmbH & Co. KG und AG, tätig.

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